Richtlinien der Fachbetriebe für Naturnahes Grün
Naturgarten e.V. und Bioland e.V. haben im Zuge ihrer Kooperation neue, gemeinsame Richtlinien entwickelt, die ab August 2009 für alle Fachbetriebe für Naturnahes Grün – empfohlen von Bioland verbindlich sind. Ein strenges Zertifizierungsverfahren (durchgeführt durch abcert), das aus regelmäßigen Kontrollen und Fachbetriebsprüfungen besteht, sichert die Einhaltung der Richtlinien.
Mein Landschaftsarchitekturbüro "Naturgarten – Potsdam" arbeitet als „Fachbetrieb für Naturnahes Grün im Bereich Naturnahe Planung" nach diesen Richtlinien und darf die Marke - empfohlen von Bioland tragen.
Ich biete Ihnen an, Ihre Natur-Gartenplanung als zertifiziertes Projekt "Naturgarten – empfohlen von Bioland" von der unabhängigen Prüfstelle abcert prüfen zu lassen.
Sie besitzen dann einen Naturgarten, der als "Naturgarten – empfohlen von Bioland", gekennzeichnet werden darf.
Die Gesamtunterlagen für den Fachbetrieb für Naturnahes Grün bestehen aus drei Teilen und können bei der Bundesgeschäftsstelle Naturgarten e.V. angefordert werden.
Wesentliche "Muss"-Kriterien der gemeinsamen Richtlinien:
Verwendung mindestens 60% biologisch-einheimischer Wildpflanzen
Keine Verwendung konventionell-nicht einheimischer Pflanzen
Keine Verwendung von problematischen, invasiven Pflanzenarten (aktuelle Liste BfN)
Keine Verwendung von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut
Keine Verwendung von Saatgut oder Pflanzen, die durch Kombinations-, Heterosis-, Hybrid-, Mutationszüchtung oder mit Hilfe der Gentechnik gezüchtet wurden.
Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, Düngern und Bodenverbesserungsmitteln entsprechend den aktuellen Bioland-Positivlisten
Verwendung von Natursteinen aus Mitteleuropa – keine Steine aus Übersee
Verwendung von mitteleuropäischen Holzarten (z.B. Lärche, Eiche, Buche, Robinie, Douglasie, Edelkastanie) – keine Verwendung von Tropenhölzern
Verzicht auf Holschutzmittel mit biozider Wirkung. Kein Kesseldruckimprägniertes Holz.
Keine Verwendung von PVC-haltigen Neumaterialien
(Ausnahme: sie sind erlaubt, wenn keine umweltfreundlichen Baumaterialien auf dem Markt verfügbar sind)Erfüllung der fachlichen Qualifikation (Nachweise Fortbildungen)
Einhaltung der Naturschutzgesetze und des Washingtoner Artenschutzabkommens